Widerrufsrecht

Sehr geehrter Kunde,

mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni dieses Jahres sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher.

Unsere Immobilienangebote im Internet oder in der Zeitungsannonce stellen formal rechtlich ein Angebot dar. Mit dem Anfordern des Exposés und/oder der Vereinbarung eines Besichtigungstermins nehmen Sie dieses Angebot an, damit kommt formal ein Vertrag zustande und deshalb müssen wir Sie zum Widerrufsrecht belehren.

Wie bisher müssen Sie aber nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Wertersatz verlangt.

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